Sonntag, 14. September 2025
Wie viel Vermögensteuer zahlt man in der Comunidad Valenciana ab 2025?
Seit dem 1. Juni 2025 wurde der Freibetrag bei der Vermögensteuer in der
Comunidad Valenciana von 500.000 € auf
1.000.000 € pro Person verdoppelt.
Für Residenten gibt es zusätzlich einen Freibetrag von
300.000 € für die Hauptwohnung. In der Praxis bedeutet das, dass ein Resident
erst ab 1.300.000 € pro Person oder 2.600.000 € für ein Paar
Vermögensteuer zahlt.
Für Nicht-Residenten (wie die meisten Ausländer mit einer Ferienimmobilie)
gilt nur der allgemeine Freibetrag von 1.000.000 €.
Der zusätzliche Freibetrag von 300.000 € gilt ausschließlich für Residenten mit Hauptwohnsitz in Spanien.
Beispiel Resident (Alicante): Wohnung 400.000 € + Anlagen 700.000 € = 1.100.000 €.
→ vollständig befreit (unter der Grenze von 1.300.000 €).
Beispiel Nicht-Resident (Torrevieja): Ferienwohnung 500.000 €.
→ vollständig befreit (unter der Grenze von 1.000.000 €).
Was ändert sich bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer für Familienangehörige?
Die nahezu vollständige Befreiung von 99 % für Ehepartner und Kinder bleibt bestehen.
Dies gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien.
Neu ab dem 1. Juni 2026: Auch andere Familienmitglieder profitieren von einer Steuerermäßigung:
- 25 % Ermäßigung ab Juni 2026
- 50 % Ermäßigung ab Juni 2027
Beispiel (Dénia, Costa Blanca Nord): eine Wohnung im Wert von 200.000 €, geerbt von einem Bruder.
Vor 2025: Steuer ± 20.000 €. Ab 2026: ± 15.000 €. Ab 2027: ± 10.000 €.
Auch Nicht-Residenten aus Belgien oder Deutschland profitieren bei einer Erbschaft oder Schenkung
von spanischen Immobilien in der Comunidad Valenciana.
Wird der Kauf einer Immobilie in der Comunidad Valenciana günstiger?
Ja. Seit Juni 2025 sind die Erwerbskosten für Immobilien gesenkt worden:
- Immobilien bis 1.000.000 € → Grunderwerbsteuer von 10 % auf 9 % gesenkt
- Immobilien über 1.000.000 € → bleibt bei 11 %
- Stempelsteuer → von 1,5 % auf 1,4 % gesenkt
Diese Senkung gilt sowohl für Residenten als auch für ausländische Käufer von Zweitwohnsitzen.
Beispiel (Moraira, Costa Blanca Nord): Kauf einer Villa für 750.000 €.
Alte Situation: 10 % = 75.000 €. Neue Situation: 9 % = 67.500 €.
Ersparnis: 7.500 € (ohne zusätzliche Senkung der Stempelsteuer).
Ob eine Wohnung in Torrevieja oder eine Villa in Jávea,
die Erwerbskosten sind seit 2025 dauerhaft niedriger.
Warum sind diese Regeln interessant für Expats, Nicht-Residenten und Investoren?
Mit diesen Reformen setzt die Comunidad Valenciana klar auf ein attraktiveres Steuerklima.
Dies bietet Vorteile für verschiedene Gruppen:
- Expats, die in Spanien leben, profitieren von höheren Freibeträgen und geringerer Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen.
- Nicht-Residenten (Ausländer mit einer Zweitwohnung) sparen Tausende Euro beim Kauf und zahlen weniger Erbschaftsteuer.
- Investoren verbessern ihre Rendite dank niedrigerer Transaktionskosten und günstigerer Steuerregeln.
Worin unterscheidet sich die Comunidad Valenciana von anderen spanischen Regionen?
In Spanien wird die Besteuerung größtenteils auf regionaler Ebene geregelt.
Was in der Comunidad Valenciana gilt, gilt also nicht automatisch in Andalusien, Madrid oder Katalonien.
Für diejenigen, die eine Auswanderung oder den Kauf einer Zweitwohnung erwägen, kann dieser Unterschied entscheidend sein.
Mit diesen Reformen positioniert sich die Comunidad Valenciana als eine der attraktivsten Regionen.
Wie können Sie persönlich von diesen neuen Steuerregeln profitieren?
Jede Situation ist anders. Ob Sie dauerhaft in Spanien leben, eine Ferienimmobilie besitzen
oder Ihr Vermögen effizient an die nächste Generation übertragen möchten – das neue Gesetz kann erhebliche Vorteile bringen.
Leben Sie in Valencia Stadt, besitzen Sie eine Wohnung in Alicante
oder denken Sie über eine Villa in Jávea, Moraira oder Torrevieja nach?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, wie Sie optimal von den Reformen profitieren können.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zu Kauf, Auswanderung oder Nachfolgeplanung.
Zusammenfassung: drei Kernpunkte
- Freibetrag bei der Vermögensteuer: 1.000.000 € für alle; + 300.000 € nur für Residenten mit Hauptwohnsitz.
- Niedrigere Erbschaft- und Schenkungssteuer für die erweiterte Familie ab 2026 und 2027.
- Niedrigere Erwerbskosten für Immobilien in der Comunidad Valenciana.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Vermögensteuer zahlen Nicht-Residenten?
Nicht-Residenten (wie Belgier und Niederländer mit einer Zweitwohnung) werden nur auf ihr
spanisches Vermögen besteuert.
Dank der neuen Regeln gilt ein Freibetrag von 1.000.000 € pro Person.
Der zusätzliche Freibetrag von 300.000 € für die Hauptwohnung gilt nur für Residenten.
Wie viel Vermögensteuer zahlen Residenten?
Residenten haben denselben Freibetrag von 1.000.000 €, plus
300.000 € für ihre Hauptwohnung.
Insgesamt also 1.300.000 € pro Person.
Bleibt die 99%ige Befreiung von der Erbschaftsteuer für Kinder und Ehepartner bestehen?
Ja. Die nahezu vollständige Befreiung bleibt für Ehepartner und Kinder bestehen.
Dies gilt auch für Nicht-Residenten, die spanisches Eigentum vererben oder erben.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlen Geschwister?
Bis 2025 gilt der Normalsatz. Ab dem 1. Juni 2026 erhalten Geschwister, Onkel, Tanten,
Neffen und Nichten eine Ermäßigung von 25 %, die ab Juni 2027 auf 50 % steigt.
Dies gilt auch für Nicht-Residenten.
Wird der Kauf eines Hauses in Alicante oder an der Costa Blanca günstiger?
Ja. Ab Juni 2025 wird die Grunderwerbsteuer von 10 % auf 9 % für Immobilien bis 1.000.000 € gesenkt.
Der Kauf einer Wohnung für 300.000 € in Alicante spart sofort über 3.000 €.
Gilt diese Steuersenkung auch in Andalusien oder Madrid?
Nein. Die Steuern unterscheiden sich je nach Region.
Die Reformen des Gesetzes 5/2025 gelten nur in der
Comunidad Valenciana.
Warum wählen so viele Ausländer die Comunidad Valenciana?
Neben Klima und Lebensqualität ist vor allem der günstige steuerliche Rahmen entscheidend.
Niedrigere Erwerbskosten, höhere Freibeträge und reduzierte Erbschaft- und Schenkungssteuern
machen die Region besonders attraktiv für Zweitwohnsitze und Investitionen.