Dienstag, 18. November 2025
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Neues Gesetz für Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln: Das ändert sich 2025

Die Kanarischen Inseln haben einen bedeutenden Schritt in ihrer Wohn- und Tourismuspolitik gemacht. Am 12. November 2025 verabschiedete das Regionalparlament das Gesetz zur nachhaltigen Regulierung der touristischen Nutzung von Wohnraum, die erste umfassende Regelung für Ferienwohnungen auf den Inseln. Sie ersetzt das frühere Decreto 113/2015, das über Jahre hinweg in einem stark wachsenden Sektor zu wenig Klarheit bot.

Laut Miguel Ángel Rodríguez, Generaldirektor für Planung, Ausbildung und Tourismusförderung, steht die Grundvision des neuen Gesetzes fest:

„Dieses Gesetz definiert Nachhaltigkeit als Garantie für eine angemessene Lebensqualität für heutige und zukünftige Generationen und verlangt ein bewohnbares und ausgewogenes Territorium.“

Auch die Tourismus- und Arbeitsministerin Jéssica de León betonte, dass das Gesetz eine neue Phase der städtebaulichen Planung einleitet, in der das Wohnrecht der 2,2 Millionen Einwohner mit einer wichtigen wirtschaftlichen Aktivität in Einklang gebracht werden muss, die jedoch geordnet und ausgewogen erfolgen soll.

Warum dieses Gesetz eingeführt wurde

Der starke Anstieg von Ferienwohnungen führte in den letzten Jahren zu Spannungen zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen des Tourismus und der Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums für die lokale Bevölkerung. Besonders in touristischen Gebieten nahm der Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich zu. Gleichzeitig fehlten den Gemeinden geeignete Werkzeuge, um ein ausgewogenes Verhältnis zu gewährleisten.

Das neue Gesetz soll dieses Gleichgewicht wiederherstellen. Es schafft klare Regeln und gibt den Gemeinden endlich die Möglichkeit, eine Politik zu entwickeln, die auf ihre lokale Realität zugeschnitten ist. Ziel ist es nicht, Ferienvermietungen zu verhindern, sondern Klarheit, Transparenz und Ausgewogenheit zu schaffen.


Die wichtigsten Änderungen

1. Gemeinden entscheiden selbst, wo Ferienwohnungen erlaubt sind

Gemeinden haben nun die volle Entscheidungsbefugnis darüber:

  • wo Ferienwohnungen zulässig sind
  • wie viele Ferienunterkünfte in einem Gebiet erlaubt sind
  • unter welchen Bedingungen die Tätigkeit ausgeübt werden darf

Dadurch kann jede Gemeinde ihre Wohnbedarfe, Kapazitäten und lokalen Besonderheiten berücksichtigen.


2. Fünfjährige Pause für neue Ferienwohnungen (Moratorium)

Bis die Gemeinden ihre neuen Raumordnungspläne verabschieden, gilt eine fünfjährige Pause, in der keine neuen Ferienwohnungen genehmigt werden dürfen.

Wichtiger Hinweis: Sobald eine Gemeinde ihren neuen Plan verabschiedet und Zonen festlegt, in denen Ferienvermietung erlaubt ist, können neue Anträge wieder angenommen werden – auch vor Ablauf der fünf Jahre.

Gemeinden, die ihre Planung schneller abschließen, können also früher neue Projekte genehmigen.


3. Bereits registrierte Eigentümer dürfen weitervermieten

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen bereits registrierten Eigentümern und neuen Antragstellern.

Wer nach dem alten Dekret korrekt registriert war, darf weiterhin wie gewohnt vermieten. Die Behörden verlangen jedoch, dass die Tätigkeit weiterhin ordnungsgemäß gemeldet wird, alle Unterlagen aktuell bleiben und neue kommunale Vorschriften eingehalten werden.

Zusammengefasst:

  • halten Sie Ihre Tätigkeit weiterhin registriert
  • bewahren Sie alle Unterlagen aktuell auf
  • befolgen Sie neue kommunale Vorschriften, sobald diese veröffentlicht werden


4. 90 Prozent Wohnnutzung, 10 Prozent touristische Nutzung

Das Gesetz verlangt, dass:

  • mindestens 90 Prozent des Wohnbestands für Wohnzwecke bleibt
  • höchstens 10 Prozent für touristische Vermietung genutzt werden dürfen

Gemeinden haben sechs Monate Zeit, einen Inspektions- und Kontrollplan zu erstellen.


5. Wem gehören die Ferienwohnungen heute?

Laut offiziellen Daten:

  • 44,6 Prozent der Ferienwohnungen gehören lokalen Eigentümern
  • 55,3 Prozent der Wohnungen und 55,5 Prozent der touristischen Plätze werden von ausländischen Eigentümern oder Firmen verwaltet

Dies erklärt, warum die Regierung ein ausgewogeneres und nachhaltigeres Marktmodell anstrebt.


6. Neubauten erst nach zehn Jahren touristisch nutzbar

Neue Wohngebäude müssen zuerst ihrer Wohnfunktion dienen. Erst zehn Jahre nach Fertigstellung dürfen sie touristisch genutzt werden. Diese Maßnahme verhindert Spekulation und schützt den Wohnungsmarkt.


7. Sozialwohnungen (VPO) sind von touristischer Nutzung ausgeschlossen

Wohnungen mit sozialem oder geschütztem Status (VPO) dürfen nicht als Ferienwohnungen genutzt werden. Sie sollen bezahlbaren Wohnraum sichern und müssen dem Wohnungsmarkt erhalten bleiben.


8. Verbot ganzer Gebäude, die ausschließlich als Ferienwohnungen dienen

Das Gesetz verbietet Gebäude, in denen alle Einheiten zu touristischen Zwecken genutzt werden und die meist einem einzigen Investor gehören. Diese sogenannten „Pseudohotels“ funktionieren wie Hotels, ohne reguliert zu sein, und entziehen dem Wohnungsmarkt ganze Gebäude.

Betroffen sind vor allem Großinvestoren, nicht einzelne Eigentümer.


9. Mehr Kontrolle und kommunale Unterstützung

Gemeinden müssen innerhalb von sechs Monaten einen Inspektionsplan erstellen, um:

  • illegale Vermietung zu bekämpfen
  • Störungen in Wohngebieten zu verringern
  • korrekt arbeitende Vermieter zu schützen

Die Regionalregierung stellt bei Bedarf eine Musterverordnung zur Verfügung.


Was bedeutet das für Eigentümer und Investoren?

Für bereits registrierte Eigentümer ändert sich wenig: sie dürfen weiterhin wie gewohnt vermieten.

Neue Projekte hängen hingegen vom aktualisierten kommunalen Plan ab.

Für Investoren wird die Lage der Immobilie wichtiger denn je. Ferienvermietung bleibt möglich, jedoch nur in Zonen, die die Gemeinden ausdrücklich freigeben.


Fazit

Das neue Gesetz über Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln schafft einen klaren, nachhaltigen und lokal angepassten Rahmen. Es schützt den Wohnungsmarkt, stärkt die Gemeinden und fördert ein langfristig ausgewogenes Verhältnis zwischen Tourismus und Lebensqualität.

Registrierte Eigentümer bleiben geschützt, während neue Projekte vom kommunalen Planungsfortschritt abhängen. Mit Maßnahmen wie der 10-Prozent-Grenze, der Zehn-Jahres-Regel, dem Schutz von Sozialwohnungen und dem Verbot kompletter Ferienwohngebäude setzt das Gesetz auf ein verantwortungsbewussteres Modell.


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