Mittwoch, 19. November 2025
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Neue steuerliche Klarheit in Spanien: die 60-Prozent-Grenze gilt jetzt auch für Nicht-Residenten

Nicht-Residenten, die Vermögen in Spanien besitzen – etwa eine Ferienimmobilie, Bankguthaben oder Investitionen – erhalten ab sofort einen stärkeren steuerlichen Schutz. Der spanische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Nicht-Residenten nun das gleiche Recht auf die kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuerobergrenze haben wie spanische Steuerresidenten.

Bisher galt diese Begrenzung ausschließlich für Residenten. Dadurch zahlten Nicht-Residenten häufig höhere Steuern, selbst in identischen Situationen. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Wendepunkt in der spanischen Steuerpraxis dar.

In diesem Artikel erklären wir, was diese Entscheidung bedeutet, wie die 60-Prozent-Regel funktioniert und welche Auswirkungen sie für Personen mit Vermögen oder Immobilien in Spanien hat.


Was ist die spanische Vermögenssteuer?

Die Impuesto sobre el Patrimonio ist eine jährliche Steuer auf Vermögen oberhalb eines bestimmten Freibetrags.

Für Nicht-Residenten gilt die Steuer ausschließlich für Vermögen, das sich in Spanien befindet, zum Beispiel:

  • eine Ferienwohnung oder Zweitresidenz
  • Bankkonten bei spanischen Banken
  • Anteile oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen

Zusätzlich kann eine Person in Spanien einkommensteuerpflichtig sein – über die IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas). Um eine übermäßige Gesamtsteuerbelastung zu vermeiden, sieht das Gesetz eine kombinierte Obergrenze vor.


Die 60-Prozent-Regel

Nach spanischem Recht darf die Summe aus Einkommenssteuer und Vermögenssteuer nicht mehr als sechzig Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens betragen.

Wird dieser Wert überschritten, kann eine Reduzierung der Vermögenssteuer gewährt werden. Diese kann bis zu achtzig Prozent der Vermögenssteuer betragen, wobei mindestens zwanzig Prozent immer zu zahlen sind.

Bis vor Kurzem konnten nur Residenten diese Regel anwenden.


Jahrelange steuerliche Benachteiligung von Nicht-Residenten

Nicht-Residenten waren vom Steuerplafond ausgeschlossen, da die spanische Steuerbehörde ausländische Steuererklärungen nur schwer überprüfen könne. Dadurch zahlten viele deutlich mehr als spanische Residenten – trotz gleicher Umstände.

Beispiel

Angenommen, eine Person hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und zahlt insgesamt 32.000 Euro an Einkommenssteuer und Vermögenssteuer.

Die Steuerlast beträgt damit 80 % des Einkommens. Nach spanischem Recht darf die kombinierte Belastung jedoch höchstens 60 % betragen, also 24.000 Euro.

Die Differenz von 8.000 Euro kann als Reduzierung der Vermögenssteuer berücksichtigt werden – solange mindestens zwanzig Prozent der ursprünglichen Vermögenssteuer gezahlt werden.


Der Oberste Gerichtshof greift ein

Der spanische Oberste Gerichtshof stellt fest, dass diese Ungleichbehandlung gegen europäische Vorschriften zur freien Kapitalverkehr verstößt. Nicht-Residenten mit Vermögen in Spanien müssen steuerlich genauso behandelt werden wie Residenten.

Wesentlich ist, dass Nicht-Residenten ab sofort das Recht haben, ihre ausländischen Einkünfte nachzuweisen. Die Steuerbehörde muss diese Angaben berücksichtigen.

Damit wird eine langjährige Ungleichheit aufgehoben.


Was ändert sich konkret für Nicht-Residenten?

1. Die 60-Prozent-Grenze gilt nun für alle

Die Gesamtsteuerbelastung darf in Spanien nicht mehr als sechzig Prozent des Einkommens betragen – unabhängig vom Wohnsitz.

2. Potenziell deutliche Steuerersparnis

Für Personen mit geringem Einkommen, aber hohem Vermögen in Spanien kann diese Regel zu einer erheblichen Entlastung führen.

3. Mögliche Überprüfung früherer Steuerbescheide

In Spanien beträgt die übliche steuerliche Verjährungsfrist vier Jahre. Daher können einige frühere Bescheide überprüft werden, falls die damalige Steuerlast über der zulässigen Grenze lag.

Ob ein Anspruch auf Erstattung besteht, hängt vom Einzelfall ab.

4. Ausländische Einkünfte müssen belegt werden

Dies kann durch ausländische Steuerbescheide, Steuererklärungen, Einkommensnachweise oder Gehaltsabrechnungen erfolgen.


Was bedeutet das für Immobilienbesitzer in Spanien?

Das Urteil betrifft alle Personen mit Vermögen oder Immobilien in Spanien. Sie profitieren von:

  • einer gerechteren steuerlichen Behandlung
  • gegebenenfalls einer geringeren jährlichen Steuerlast
  • der Möglichkeit, frühere Bescheide prüfen zu lassen
  • mehr Planbarkeit für zukünftige Investitionen

Eine Neuberechnung durch einen spanischen Steuerexperten kann sinnvoll sein, insbesondere wenn in den vergangenen Jahren hohe Vermögenssteuerbeträge gezahlt wurden.


Fazit

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt für Nicht-Residenten dar. Die 60-Prozent-Grenze gilt nun auch für ausländische Eigentümer mit Vermögen in Spanien.

Dies kann die Steuerlast senken und in bestimmten Fällen zur Überprüfung alter Bescheide führen. Wer vermutet, zu viel gezahlt zu haben, sollte seinen Fall von einem Experten analysieren lassen.


Konsultierte Quellen

  • Agencia Tributaria (AEAT) – Offizielle Informationen zu IRPF, Vermögenssteuer und Nicht-Residenten
  • Boletín Oficial del Estado (BOE) – Offizielle spanische Gesetzgebung
  • EUR-Lex – Europäische Vorschriften über den freien Kapitalverkehr



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